Energieversorgung in Deutschland

– wo geht es lang?

Die Diskussion über die Energieversorgung in Deutschland hat durch steigende Preise und unerwartete Ressourcenknappheit an Bedeutung gewonnen. „Weg vom Gas“ und „Strom selbst erzeugen“ sind zu zentralen Leitsätzen für Verbraucher geworden. Städte und Gemeinden stehen in der Verantwortung, ihre zukünftigen Energieversorgungskonzepte transparent zu machen, da Bürger, die in neue Heizungsanlagen investieren, Planungssicherheit benötigen.

Dies stellt sowohl Energieversorger als auch Kommunen vor große Herausforderungen, da sie die bestehende Infrastruktur zukunftsorientiert erneuern müssen. Auch Gebäudebetreiber sind gefordert, ihre Strategien überdacht anzupassen.

Die Installation neuer Anlagen sollte immer einhergehen mit einer angepassten energetischen Sanierung des Gebäudes. Da die meisten Menschen nicht in einem energieautarken Gebäude leben können, wäre der Anschluss an ein effizientes Wärmenetz die ideale Lösung.

Wärmeversorgung in Deutschland

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Das Wärmeplanungsgesetz ist zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Bei der kommunalen Wärmeplanung können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen informieren, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten.

Gebäudeenergiegesetzt (GEG) und Wärmeplanung


Für bestehende Gebäude gibt es nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) Übergangsfristen, um eine fossile Heizung auszutauschen bzw. auf Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umzustellen. Eigentümer von Bestandsgebäuden bzw. Neubauten in Baulücken können für ihre Entscheidung die örtliche Wärmeplanung zu Rate ziehen.
> Erst wenn die Kommune auf der Grundlage ihrer Wärmeplanung eine Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet beschlossen und veröffentlicht hat, gelten die Vorgaben des neuen GEG.

Spätestens bis Mitte 2028 sollen alle Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben.
 In Großstädten sollen sie bis Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Juni 2028. Gemeinden unter 10.000 Einwohner können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Die Länder entscheiden darüber.

Klimaneutrale effiziente Wärmeversorgung fördert der Bund durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Die Förderung schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu „dekarbonisieren“, also auf erneuerbare Energien und Abwärme umrüsten.

Einzelmaßnahmen können diesen systemischen Ansatz ergänzen. Auch für das Gewinnen von erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen sowie mit strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, ist Betriebskostenförderung möglich.

Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert. 
Transsolar unterstützt den Einstieg und erarbeitet mit dem Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, die förderfähig sind, inklusive der Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 1-4 (LPH1-4). Die Wärmeversorgung muss auf mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein.

Transformationspläne sollen dabei den Umbau bestehender Wärmenetzsysteme – hin zu einem treibhausgasneutralen Wärmenetzsystem bis 2045 – aufzeigen und den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme darstellen. 
Machbarkeitsstudien untersuchen die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines neu zu errichtenden Wärmenetzsystems mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung mit mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und Abwärme.

Für Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie für die „Dekarbonisierung“ bestehender Netze zahlt der Bund Förderungsgelder. Dafür müssen Anträge gestellt werden, die ein Antragsverfahren durchlaufen.

Antragsberechtigt sind gemäß der Richtlinie:

Art und Umfang der Förderung:

Quellen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Bundesregierung: Förderung nach Gebäudeenergiegesetz für mehr klimafreundliche Heizungen
Die Bundesregierung: Klimaneutrale Fernwärme. Kommunale Wärmeplanung, für ganz Deutschland